Hausordnung

Herzlich willkommen im Museum Reinhard Ernst (mre). Wir möchten, dass Sie sich bei uns wohl und sicher fühlen. Um dies zu gewährleisten, aber auch um die Kunstwerke zu schützen, haben wir die nachstehenden Regelungen als Hausordnung aufgestellt. Die Hausordnung ist für alle Besucher:innen verbindlich. Mit dem Betreten des Museumsgebäudes erkennen die Besucher:innen diese Regelungen an.

Eintritt und Führungen

Alle Besucher:innen dürfen die Ausstellungsräume des mre nur mit einem gültigen Ticket betreten. Der Eintritt für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ist frei. Entsprechende Freikarten sind an der Kasse erhältlich. Der Zutritt zum Foyer im Erdgeschoss ist ohne Tickets möglich. Kinder unter 12 Jahren dürfen das Museumsgelände sowie die Sammlungs- und Ausstellungsräume nur in Begleitung einer erwachsenen Person betreten. Diese ist für das jeweilige Kind verantwortlich.
Für kostenpflichtige Vermittlungsformate müssen Tickets an der Museumskasse oder im mre-Onlineshop erworben werden. Der Sammelpunkt für Gruppen sowie  für Führungen durch die Ausstellung befindet sich neben dem Aufzug im Foyer. Einen Grundriss des Museums finden Sie hier.
Zwecks Terminabsprache für private Führungen kontaktieren Sie bitte den Besucher:innenservice unter lernenunderleben@museum-re.de oder Tel.: +49 (0) 611 763 8888 30.

Museumsgelände

Wir bitten Sie, sich so zu verhalten, dass keine anderen Personen im Museum behindert oder belästigt werden. Auf dem Museumsgelände ist das Rauchen untersagt. Ausgenommen hiervon ist die Restaurantterrasse.
Tiere sind auf dem gesamten Museumsgelände nicht gestattet; ausgenommen sind Assistenzhunde. Ist ein Besuch nur mit einem Assistenzhund durchführbar, bitten wir, dies beim Kassenpersonal anzumelden. Assistenzhunde sind während des Besuchs an der Leine zu führen.

Die Museumsräume und das Außengelände werden aus Sicherheitsgründen durch Videokameras überwacht. Das Museum und das Museumsgelände, mit Ausnahme der gastronomisch bewirtschafteten Flächen, dürfen nur zu den Öffnungszeiten des Museums betreten werden. Das Übernachten auf dem Museumsgelände ist nicht gestattet. Nicht gestattet ist auch der Konsum von Alkohol und Betäubungsmitteln im Museumsgebäude sowie auf dem Musemsgelände. Alkohol darf ausschließlich auf den gastronomisch bewirtschafteten Flächen konsumiert werden.

Abfälle sind mitzunehmen.

Das mre hat auch die Aufgabe, Kunstobjekte für kommende Generationen zu bewahren. Daher haften alle Personen bei Verunreinigung, Beschädigungen von Kunstwerken und Einrichtungsgegenständen sowie der Räumlichkeiten des Museums nach Maßgabe der allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Garderobe, Schließfächer und Fundsachen

Garderobe und insgesamt 96 Schließfächer mit unterschiedlichen Maßen, befinden sich im Untergeschoss; sie können während der Öffnungszeiten und Veranstaltungen genutzt werden. Koffer und sonstige große Behältnisse dürfen nicht ins Museum gebracht werden. Jegliche mitgebrachten Taschen und Gegenstände sind in den Schließfächern zu verstauen. Die Schließfächer werden jeden Abend vom Museumspersonal geleert. Große Kleidungsstücke, Regenschirme, Wanderstöcke, Rückentragen für Kinder und Ähnliches müssen ebenfalls an der Garderobe deponiert werden. Sie dürfen aus Sicherheitsgründen nicht in die Ausstellungsräume mitgenommen werden. Die Garderobe ist nicht ständig mit Personal besetzt. Die Schließfächer werden nicht bewacht. Für die Nutzung der Garderobe und der Schließfächer übernimmt das Museum keine Haftung. Im Falle des Aufbruchs eines Schließfachs und Entwendung dessen Inhalts haftet das mre nicht, soweit kein schuldhaftes Verhalten seitens des mre vorliegt.

Wir bitten Sie, gefundene Gegenstände an der Kasse abzugeben, nach sechs Monaten werden diese an das Fundbüro der Stadt Wiesbaden weitergegeben.

Sammlungs- und Ausstellungsräume

In allen Ausstellungsräumen und dem Foyer ist Essen und Trinken untersagt. Die Mitnahme von Flüssigkeiten jeder Art ist nicht gestattet. Ausgenommen ist die Versorgung von Säuglingen.

Der Besuch mit Rollstuhl, Rollatoren und Gehhilfen ist möglich. Einen barrierefreien Zugang bietet die Rampe zum Haupteingang. Im Museumsgebäude befindet sich ein Aufzug. Das Museum verfügt über Leihrollstühle; wenden Sie sich dazu bitte an das Museumspersonal.

Kinderwagen sind in den Ausstellungsräumen nicht erlaubt. Zu den Kunstwerken ist ein Sicherheitsabstand von 0,5 Metern zu wahren. Sollte dieser Abstand nicht eingehalten werden, informiert ein stiller Alarm das Aufsichtspersonal.

Das Telefonieren in den Sammlungs- und Ausstellungsräumen ist nicht gestattet. Mitgeführte Mobiltelefone sind in den Lautlos-Modus zu schalten. Bei Nutzung der Museums-App über das eigene Smartphone sind Kopfhörer zu verwenden. Im Allgemeinen gilt es, Lärm zu vermeiden, auch das Rennen, Toben oder Werfen von Spielzeugen ist nicht gestattet. Ein kreatives Programm für kleine Kunstentdecker:innen finden Sie hier.

Die Notausgänge und Durchgänge sind frei zu halten. Notausgänge dürfen nur im Notfall benutzt werden.

Farblabor

Das „Farblabor“ ist der Raum der digitalen Kunstvermittlung im mre. Die Nutzung des „Farblabors“ ist nur in Begleitung des Vermittlungspersonals möglich. Kreative Angebote können Sie auf der Seite von Lernen & Erleben entdecken.

Maki-Forum

Das Maki-Forum ist der Veranstaltungsraum des mre und wird für museumseigene Anlässe genutzt. Er kann aber auch angemietet werden. Unser diesbezügliches Angebot finden Sie unter Anmieten. Für all diese Zwecke gelten die jeweiligen AGB, die Sie unter den „AGB Vermietung“ lesen können.

Shop

Im Museumsshop gelten die Hausordnung des mre sowie die geschäftlichen
AGB.

Toiletten

Die Toiletten für Besucher:innen finden Sie im Untergeschoss des Museums. Daneben befindet sich eine Unisex-Toilette, in der auch ein Wickeltisch hängt. Das Behinderten-WC im Erdgeschoss ist barrierefrei zugänglich. Es befindet sich vor der Treppe zum Untergeschoss.

Aufsichts-/Sicherheitspersonal

Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, auf die Einhaltung der Hausordnung zu achten. Aus diesem Grund ist den Anweisungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten.

Foto-, Film- und Audioaufnahmen

Wir freuen uns, wenn Sie im mre zu privaten Zwecken Fotos ohne Blitz machen möchten. Für die Beachtung eventueller Kunsturheberrechte sind die Fotografierenden selbst verantwortlich. Gleiches gilt für die Beachtung von Persönlichkeitsrechten Dritter, insbesondere anderer Besucher:innen.
Für gewerbliche oder redaktionelle Foto-, Film- und Audioaufnahmen ist eine schriftliche Genehmigung des Museums erforderlich. Bitte kontaktieren Sie dazu im Vorfeld Ihres Besuchs unser Presseteam. Ohne vorausgehende Zustimmung durch das mre ist die kommerzielle Nutzung aller Aufnahmen ebenso wenig gestattet wie die Verwendung von Hilfsmitteln (Beleuchtung, Stative oder Selfiesticks). Dazu muss im Vorfeld die Presseabteilung kontaktiert werden, die die Genehmigung mit der Direktion abstimmt.
Für die Wahrung der Urheberrechte und der Persönlichkeitsrechte abgelichteter Personen sind die Fotografierenden bzw. die Filmenden verantwortlich. Nicht gestattet ist die wörtliche Wiedergabe der Inhalte von geführten Ausstellungsrundgängen, vollständig oder auszugsweise, in Film, Ton oder gedruckter Form. Auf Aufforderung durch das Museum oder abgebildeter Personen sind Fotos und Filme von privaten Internetseiten, aus Netzwerken und Internetportalen zu entfernen.

Datenschutz, Videoüberwachung

Das mre legt großen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten sowie die Wahrung der Privatsphäre. Soweit bei Ihrem Besuch Daten erhoben, gespeichert oder verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG) sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen.
Unsere Datenschutzrichtlinien finden Sie hier.
Die Ausstellungsräume und sonstige Flächen des mre werden videoüberwacht – ausgenommen sind die Toilettenbereiche. Mit Betreten des mre akzeptieren Sie diese Videoüberwachung und stimmen ihr zu. Die Videoüberwachung und der Umgang mit den entsprechenden Daten erfolgen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Allgemeine Hinweise

Das Museumsrestaurant folgt einer eigenen Hausordnung, für die der Betreiber verantwortlich ist.

Bestimmungen zur Pandemiebekämpfung

Es gelten jeweils die aktuellen Richtlinien der Hessischen Landesregierung. Das Museum behält sich vor, gegebenenfalls zusätzliche präventive Maßnahmen zu ergreifen.

Verstöße gegen die Hausordnung

Werden Anweisungen des Aufsichtspersonals oder die Hausordnung nicht befolgt, kann der betreffenden Person der weitere Aufenthalt im Museum untersagt werden. Besucher:innen, die sich wiederholt nicht an die Anweisungen des Personals oder die Hausordnung halten, kann Hausverbot erteilt werden. Bei einem Verweis aus dem Museumsgebäude wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt im mre!

D32/148-24